Unabhängige und objektive Gutachten
Ihr verlässlicher Sachverständiger für Elektrotechnik, Photovoltaik & Flughafenbefeuerung
kompetente Prüfungen, belastbare Gutachten, praxisnahe Beratung und Beweissicherung – für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
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Gerichtssachverständigenliste
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Elektrotechnik
Beratung, Prüfung und Begutachtung von Elektroinstallationen und elektrischen Anlagen, Fehleranalyse und Erhebung von Optimierungsmöglichkeiten, Unterstützung und Analyse von Risikoabschätzung samt Feststellung der Compliance mit den jeweiligen Bestimmungen und Normen, Abhaltung von Vorträgen, Schulungen und gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen, Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger gem. §52 Abs.2 u. 3 AVG i.d.g.F., Unterstützung bei feuerpolizeilichen Überprüfungen
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Photovoltaik
Freiflächenanlagen, Dachanlagen, Sonderinstallationen, Bewertung und Prüfung von PV-Anlagen, unabhängige Fachberatung, Ertragsabschätzungen, Anlageninspektionen sowie Ursachenanalyse bei Leistungsverlusten, Feststellung der Compliance mit Errichtungsvorschriften, Erstellung von Blendgutachten nach FAA-Standard, Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger gem. §52 Abs.2 u. 3 AVG i.d.g.F. im behördlichen Genehmigungsverfahren
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Flughafenbefeuerung
Unterstützung bei Ausschreibungen, spezifische Expertise und Compliancebewertung betreffend Flughafen-, Heliport- und Hindernisbefeuerungen, Signalisierung, Bewertung von Redundanzkonzepten, Konzepterstellung und Durchführung von Sicherheitsprüfungen, Durchführung notwendiger Sicherheitsschulungen und Unterweisungen, Festlegung von Wartungsstrategien enstprechend luftfahrtspezifischer Anforderungen, Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger gem. §52 Abs.2 u. 3 AVG i.d.g.F.
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Elektrische Anlagen & Systeme
Die Nutzung elektrischer Energie und die Verfügbarkeit von Schaltanlagen machen unseren täglichen Alltag einfacher und erheblich komfortabler als je zuvor. Die Geschwindigkeit mit der wir unsere Leben elektrifizieren, sei es beim Heizen mit der Wärmepumpe oder beispielsweise beim Autofahren mit dem Elektrofahrzeug, entwickelt sich überdurchschnittlich schnell.
Oftmals führt erst ein Anlagenausfall vor Augen, welche Annehmlichkeiten wir für „normal“ erachten. Neben dem Ärger über einen etwaigen Anlageausfall überwiegen jedenfalls auch andere, dem Laien möglicherweise unbewusste, negative Ereignisse die die elektrische Sicherheit und somit unser Leben gefährden.
Bei der Errichtung elektrischer Anlagen können unbewusst viele Fehler passieren, die die Funktionalität beeinträchtigen und die Sicherheit gefährlich herabsetzen. Sie wollen auf Nummer sicher gehen, dass von ihrer elektrischen Anlage keine Gefahr ausgeht, oder Sie haben bereits Bedenken, dass bei Ihrer Installation etwas nicht stimmt- dann sind Sie hier, bei Ihrem unabhängigen Sachverständigen, richtig.
Bereits seit der Gründung meines Unternehmens im Jahr 2002 bin ich als Sachverständiger mit einer Vielzahl von Großprojekten im Industriebereich, aber auch mit kleineren Projekten im Privatkundenbereich beschäftigt gewesen. Genauigkeit und Präzision stellen jene ingenieurswissenschaftlichen Grundpfeiler dar, die ich als meine höchste Maxime bezeichnen kann und auf deren Basis exzellente Ergebnisse erzielt werden können.
„Safety first“ ist nicht nur ein Schlagwort, sondern vielmehr eine gelebte Grundeinstellung, welche, erweitert mit dem Blickwinkel auf Funktionalität und unter Beachtung des wirtschaftlichen Impacts, mich bei der Begutachtung von über 650 Projekte stets begleitet hat.
Benötigen Sie ein Fachgutachten, eine Fachberatung oder eine Schulung im Themenumfeld von Elektroinstallationen oder elektrischen Anlagen? Dann lade ich Sie gerne ein, mich unverbindlich zu kontaktieren.
Erneuerbare Energie
Der Betrieb einer PV-Anlage hat das Ziel, Sonnenenergie in elektrische Energie umzuwandeln, um den Eigenverbrauch zu decken, Stromkosten zu senken und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. In Kombination mit einem Stromspeicher können PV-Anlagen den Eigenbedarfsanteil der erzeugten Energie erheblich steigern und dabei gleichzeitig das Versorgungsnetz entlasten.
Die Krisen der letzten Jahre verdeutlichen mehrfach, wie entscheidend Energieunabhängigkeit ist.
Planen Sie die Installation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage, oder treten Probleme bei einer bestehenden PV-Anlage auf?
Die Errichtung von PV-Anlagen darf grundsätzlich nur von den dazu berechtigten und konzessionierten Fachinstallateuren durchgeführt werden, wobei die nahtlose Verzahnung der Gewerke essenziell ist. Welche Gewerbeberechtigung für die Errichtung von PV-Analgen erforderlich ist, erfahren Sie auf der Infoseite der Wirtschaftskammer (WKO).
Fehler in der Planung oder Umsetzung mindern nicht nur den Energieertrag, sondern bergen auch Risiken für die Sicherheit von Menschen und können zu teuren Schäden oder Wertverlusten an Gebäuden und Anlagen führen. Die Planung, Errichtung und Instandhaltung einer Photovoltaikanlage unterliegt einem breiten Spektrum rechtlicher Vorgaben, technischer Bestimmungen und Standards, deren gesamtheitlicher Umfang in der Regel nur sachkundigen Fachleuten bekannt ist – genau hier setzen wir mit unserer Expertise an.
Als Ihr verlässlicher Sachverständiger für Photovoltaik liefern wir Ihnen präzise Analysen und maßgeschneiderte Lösungen, die in einem professionellen Fachgutachten zusammengefasst werden. Unser Ziel ist es, Sicherheit, Effizienz und Werterhalt Ihrer PV-Anlage zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ein Fachgutachten für Ihre Photovoltaikanlage? Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich – wir beraten Sie kompetent, individuell und praxisnah.
Flughafen- und Hubschrauberlandeplatzbefeuerung
In den letzten 17 Jahren hat mich die Prüfung, Planung und Standardisierung von Flughafenbefeuerungsanlagen sowie deren elektrische Versorgung stets begleitet. Schon zu Beginn meiner damaligen Beschäftigung als Flughafeninspektor der obersten Zivilluftfahrtbehörde stand fest, dass diese besonderen Anlagen eine Passion in mir geweckt haben.
Um die Funktionsweise dieser speziellen Anlagen zu verstehen, muss man jedoch weit in die Gründerjahre der zivilen Luftfahrt zurückblicken. Grundsätzlich stand damals nur der operationelle Anlagennutzen im Vordergrund, der Personenschutz für zb. Steuerungs- und Wartungstechniker wurde bewusst niederrangig behandelt bzw. standen oftmals nur organisatorische Prozesse zum Schutz von Personen zur Verfügung. Diese damalige Sichtweise hat sich mit dem Fortschritt der Technik zu Gunsten der Sicherheit verbessert, sodass man heute auch Standards vorfindet die sich vermehrt dem Personenschutz widmen.
Im Rahmen der internationalen Standardisierung konnte ich mein Wissen auf ICAO-Ebene in Montreal (Canada) als Mitglied bei der ICAO (VAWG) Visual Aids Working Group sowie des ICAO (ADOP) Aerodrome Design and Operational Panel einbringen und aktiv die Standardisierung mitgestalten.
In Europa habe ich die europäische Agentur für Flugsicherheit EASA im Bereich Energieversorung, Befeuerung und Cybersecurity (PART-IS) unterstützt und bin seit Dezember 2025 als "Independent External Expert" für die Bereiche Befeuerung und elektrische Energieversorgung bei der EASA registriert. Im Bereich der internationalen elektrotechnischen Normung IEC leite ich die Spiegelgruppe IEC TC97 als AT "mirror chair" im Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (ÖVE) und bin gemeinsam mit internationalen Kolleg:innen für die Erstellung der IEC 61820 Normenserie verantwortlich.
Die technische Richtlinie OVE R13 wurde 2013 auf meine Initiative hin – unter Mitwirkung zahlreicher Flughafenelektrotechniker der österreichischen Verkehrsflughäfen – geschaffen. Sie diente viele Jahre als Standard und als anerkannte Regel der Technik für Flughafenbefeuerungsanlagen in Österreich und konnte als Vorzeigeprojekt für ganz Europa bezeichnet werden.
Mit dem Fortschreiten der internationalen Normierung wurde die OVE R13 im März 2025 schließlich zurückgezogen, bzw. traten die relevanten OVE EN IEC Standards, die sich aus der IEC 61820 Normenserie ableiten, an deren Stelle. Heute sieht sich die "aerodrome ground light" (AGL) Community mit neuen, erweiterten Herausforderungen wie z.b. die Sicherstellung des Personenschutzes des Wartungspersonals, Cybersecurity oder die Drohnenabwehr in einer zunehmend vernetzten Welt konfrontiert, aber auch die Nachhaltigkeit des Flugplatzbetriebes angesichts des Klimawandels stellen die Luftfahrtbranche vor bislang ungeahnten Fragestellungen. Durch die Anwendung neuer innovativer Methoden, Techniken und Produkte, bleiben diese Herausforderungen aber kalkulier- und beherrschbar.
Hubschrauberlandeplätze auf Krankenhäuser müssen entsprechend der Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz- Verordnung (BGBl. II Nr. 82/2017) errichtet werden. Im Paragraph 23 dieser Verordnung wird das Thema der Befeuerung aufgegriffen ohne dabei auf wesentliche lichttechnische, elektrotechnische und brandschutztechnische Anforderungen einzugehen. Andere, außerhalb von Zivilflugplätzen gelegene Hubschrauberlandeplätze müssen der Zivilflugplatzverordung 1972 entsprechen. Anhand des Ausgabedatums lässt sich bereits erkennen, dass diese Verordnung längst nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt und teilweise im Widerspruch zu gleichlautenden europäischen Vorschriften steht. Wir helfen Ihnen Unklarheiten auszuräumen und beraten Sie gerne zu erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen.
Weiterführend können wir Ihnen auch gerne bei der Erfüllung der Anforderungen der Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024 (BGBl. II Nr. 397/2023) behilflich sein und beratend zur Seite stehen.
Qualifiziertes Personal stellt das höchste Gut eines Unternehmens dar, um dies fortlaufend auch sicherzustellen, helfen wir Ihnen gerne Ihr Personal nach den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen gemäß dem Stand der Technik zu schulen.
Benötigen Sie die Fachmeinung oder ein Fachgutachten eines unabhängigen Experten zu diesen Themen? Dann lade ich Sie herzlich ein, mich unverbindlich zu kontaktieren.